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St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH - Albertistraße 2, 65385 Rüdesheim am Rhein, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB19901 WIESBADEN
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Albertistraße 2
- 65385 Rüdesheim am Rhein Albertistraße 2, 65385 Rüdesheim am Rhein DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 01.07.2003
- Gelöscht am:
- 2017-05-24
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.600,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Wiesbaden
- Ehemalige Namen
- St. Bonifatius Weinkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH Firmenbeschreibung
- St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB19901 WIESBADEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 01.07.2003 registriert. St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen St. Bonifatius Weinkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Albertistraße 2 erreicht werden.
Jetzt sichern St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 24.05.2017 Berichtigung
- HRB *: St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH, Rüdesheim am Rhein, Albertistraße *, * Rüdesheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rüdesheimer Weinkellerei GmbH mit Sitz in Rüdesheim am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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St. Bonifatius Wein- und Sektkellerei GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen